Verbandsbeteiligung - Biologische Schutzgemeinschaft - Vereinigung für Natur- und Umweltschutz zu Göttingen e. V.

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Verbandsbeteiligung

Als Teil des Naturschutzverbandes Niedersachsen (NVN) vertreten wir die Bevölkerung gegenüber den Behörden durch sachkundige und kritische Stellungnahmen im Zuge der Verbandsbeteiligung. Dies bedeutet, dass wir bei Eingriffen in Natur und Landschaft (nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz und § 60 Niedersächsisches Naturschutzgesetz) naturschutz-fachliche Stellungnahmen abgeben. Falls erforderlich, können wir über unser Klagerecht auch juristische Schritte in Gang bringen.
Beispiele aus jüngerer Zeit:

• Straßenbau
• Veränderungen und Ausbau von Gewässern
• Windkraftanlagen
• Verkleinerung von Landschaftsschutzgebieten
• Ausnahmegenehmigungen in NSG

Konzeptbesprechungen alle 14 Tage bei der Vorstandssitzung und nach Vereinbarung.

Kontakt:
BSG-Büro, Tel. 0551/434 77
© Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen
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