Als Teil des Naturschutzverbandes Niedersachsen (NVN)
vertreten wir die Bevölkerung gegenüber den Behörden durch sachkundige und
kritische Stellungnahmen im Zuge der Verbandsbeteiligung. Dies bedeutet, dass
wir bei Eingriffen in Natur und Landschaft (nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz
und § 60 Niedersächsisches Naturschutzgesetz) naturschutz-fachliche
Stellungnahmen abgeben. Falls erforderlich, können wir über unser Klagerecht
auch juristische Schritte in Gang bringen.
Beispiele aus jüngerer Zeit:
• Straßenbau
• Veränderungen und Ausbau von Gewässern
• Mobilfunk
• Verkleinerung von Landschaftsschutzgebieten
• Ausnahmegenehmigungen in NSG
Konzeptbesprechungen alle 14 Tage bei der Vorstandssitzung und nach Vereinbarung.
Kontakt:
BSG-Büro, Tel. 0551/434 77